Erstattungsfähigkeit
Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, ab Jahresbeginn 2012 die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zu erstatten. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob und für welche dieser Arzneimittel sie aufkommt. Zur Erstattung selbst müssen Sie ein Grünes Rezept oder Privatrezept von Ihrem Arzt und die entsprechende Apothekenquittung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.