Schaper und Brümmer Streifen mit verschiedenen Pflanzenabbildungen

Fachbereich für Ärzte und Apotheker

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Erstattungsfähigkeit

Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen seit Anfang 2012 die Möglichkeit eingeräumt, die Kosten für ärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen ihrer Satzungsleistung zu erstatten.

Die Techniker Krankenkasse macht von dieser Regelung bereits Gebrauch und erstattet ihren Versicherten  ab 12 Jahren die Kosten für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel in Höhe von 100 € im Kalenderjahr. Zur Erstattung müssen Sie lediglich Ihr Grünes Rezept/Privatrezept und die Apothekenquittung bei der Techniker Krankenkasse einreichen. Aber auch andere Krankenkassen werden sicher folgen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob und für welche dieser Arzneimittel sie aufkommt.


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